Victoria Ernst und Lars Heidemann
5. Mai 2025
Die digitale Welt soll für alle zugänglich sein – das ist das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Doch was genau bedeutet das für Unternehmen mit einer Webseite, einem Online-Shop oder digitalen Dienstleistungen?
In unserem neuen Leitfaden erfahren Sie kompakt und verständlich, worauf es jetzt ankommt.
Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 und verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zum Internet zu ermöglichen.
Alle Betreiber von B2C-Webseiten, Online-Shops, mobilen Apps und digitalen Dienstleistungen wie z. B. Banken oder Reiseportalen müssen handeln. Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. € sind teilweise ausgenommen – aber nicht immer.
Barrierefreiheit bedeutet z. B.:
Klare Kontraste und Alt-Texte für Bilder
Bedienbarkeit per Tastatur
Verständliche Sprache und übersichtliche Formulare
Kompatibilität mit Screenreadern
All das basiert auf den international anerkannten WCAG 2.1-Richtlinien.
Grundsätzlich müssen die Anforderungen des BFSG bis spätestens 28. Juni 2025 erfüllt sein. Für bestehende digitale Angebote – also bereits veröffentlichte Webseiten und Online-Shops – gilt jedoch eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030.
Wichtig: Diese Frist gilt nur, solange keine wesentlichen Änderungen an der bestehenden Website vorgenommen werden. Werden umfassende Aktualisierungen durchgeführt, etwa ein technischer oder gestalterischer Relaunch oder größere Anpassungen an zentralen Funktionen und Inhalten, erlischt die Übergangsfrist. In solchen Fällen müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit sofort und vollständig umgesetzt werden.
Unternehmen sollten deshalb genau prüfen, ob geplante Änderungen unter diese Regelung fallen – und frühzeitig entsprechende Maßnahmen einleiten.
Neben der rechtlichen Sicherheit profitieren Unternehmen von:
Größerer Reichweite (z. B. durch ältere Nutzer:innen)
Besserer Nutzerfreundlichkeit
Verbesserte SEO
Positiverem Markenimage
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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtssichere Einschätzung oder individuelle Beratung zu den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) empfehlen wir die Konsultation eines fachkundigen Juristen oder einer spezialisierten Kanzlei.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach.