Victoria Ernst

8. August 2021

Bundesgerichtshof Urteil zu Influencer-Marketing

Der Bundesgerichtshof fällte kürzlich ein Urteil, welches die Grenzen und Pflichten des Influencer-Marketings klarer definiert. Was neu ist erfahren Sie hier!

Wie war es bisher?

Bisher waren die Regeln zum Umgang mit Werbung auf sozialen Medien nicht klar abgesteckt. Die Problematik begann bei der Definition von Werbung und welche Art von Posts eine werbende Funktion hatten. Das führte dazu, dass häufig auch Produktempfehlungen und Bewertungen im privaten Bereich, die ein Produkt oder eine Firma explizit erwähnten, zeigten oder verlinkten, mit „Unbezahlte Werbung“ oder ähnlichen Wortlauten markiert wurden.

Schon im Januar 2021 beschloss das Bundeskabinett Verbraucher:innen, insbesondere Kinder, stärker vor der Beeinflussung durch (Schleich-) Werbung zu schützen. Bisher, waren diese Regeln allerdings nicht klar definiert worden, was zu Unmut bei diversen Influencer:innen geführt hatte.

Und jetzt?

Gestern dann, am 09.09.2021, kam das Urteil des Bundesgerichthofs zugunsten klagender Influencer:innen wie Cathy Hummels. Von jetzt an müssen nur noch Posts als Werbung markiert werden, die ein Produkt oder eine Firma anpreisen, wenn es dafür einen Vorteil für die Influencer:innen, in Form von Geld, dem geschenkten Produkt oder anderen Zuwendungen, gab.

Das heißt, dass reine Produktempfehlungen, für die Influencer:innen nichts erhalten haben, nicht mehr als Werbung gewertet werden und dementsprechend auch nicht mehr markiert werden müssen.

Ab Mai 2022 tritt unabhängig von diesem Urteil ein neues Gesetz in Kraft: Ein Post muss nur dann als Werbung gekennzeichnet werden, wenn dafür Geld oder eine geldwerte Leistung bezahlt wurde.

Grauzonen bleiben

Obwohl durch das Urteil des BGH die Richtlinien klarer als zuvor sind, bleiben nach wie vor Grauzonen. Beispielsweise können Influencer:innen ein Produkt bewerben, im Rahmen einer Produktempfehlung, und dieses nicht als Werbung kennzeichnen, da sie zu dem Zeitpunkt keine Gegenleistung erhalten haben. Sollte das Unternehmen nach geraumer Zeit aber Dankbarkeit für die Unterstützung, in Form eines Geschenkes oder Geld, ausdrücken, muss der Post auch nachträglich nicht als Werbung markiert werden, obwohl eine Gegenleistung angenommen wurde.

Fazit

Insgesamt hat das gestrige Urteil des Bundesgerichthofs etwas Licht in den Influencer-Dschungel gebracht. Von nun an sind Influencer:innen selber in der Beweisschuld bezüglich Kompensationen ihrer Posts. Gleichzeitig können Verbraucher sich einigermaßen sicher sein, ob die Empfehlungen ihrer Lieblings-Influencer:innen aufrichtig oder finanziell motiviert sind.

Disclaimer:

Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle juristische Beratung. Sie sind unverbindlich und nicht Gegenstand eines anwaltlichen Beratungsvertrages.